Leuchtstoffröhrenverbot 2023 – Beleuchtung clever umrüsten
Das Ende der herkömmlichen Leuchtstoffröhren steht bevor.
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Herstellungsverbot und Ausphasung
Das Herstellungsverbot für 2023 sieht zu verschiedenen Zeitpunkten das Ende der Produktion von dieser Art der Leuchtmittel vor. So dürfen beispielsweise die weitverbreiteten Leuchtstoffröhren T8 und T5 ab dem 25.August 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Hintergrund ist die EU-Richtlinie „RoHS“.
Ab wann genau das Herstellungsverbot für die jeweilige Lampe gilt erfahren Sie auf www.lightcycle.de.
Die Ausphasung erlaubt, dass nach dem Produktionsverbot die Restbestände im Fachhandel noch verkauft und installiert werden dürfen. Es besteht kein Anwendungsverbot. Jedoch ist der Ersatz der Röhren nicht mehr Sichergestellt, sobald der Lagerbestand aufgebraucht ist.
Ersatzlösung LED Retrofit
Für den Ersatz von Leuchtstofflampen in vorhandenen Leuchten werden sogenannte LED Retrofit Lampen angeboten. Die Auswahl der richtigen Retrofit-Röhre ist von einigen Gegebenheiten abhängig. So ist es wichtig zu wissen, ob ein elektronisches Vorschaltgerät (EVG) oder ein konventionelles mit Starter (KVG) vorhanden ist. Je nachdem, muss die Auswahl getroffen werden und ggf. der Starter gegen einen bei der Retrofitlampe mitgelieferten getauscht werden.
Retrofit zu Empfehlen?
Weiterhin ist der allgemeine Zustand der Leuchte zu beurteilen. Häufig ist eine Umrüstung aus diesem Grund nicht mehr Sinnvoll. Ein Defekt der Fassungen oder des Vorschaltgeräts kann zu einem vorzeiten Ausfall der Retrofit-Röhre führen.
Wir empfehlen daher die Erneuerung der Leuchte.
Erneuerung der Leuchte in LED
Mit der Erneuerung der ganzen Leuchte erreichen Sie langfristig Vorteile. Sowohl Lebensdauer als auch Energieeffizienz sprechen für diese Lösung.
Die Leuchte KATLA ONE vom Hersteller Pracht ist mit einem Recycling Score von 99% zusätzlich eine sehr nachhaltige Lösung.
Mehr Infos erhalten Sie auch auf www.pracht.com